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Mietkauf

Anders als bei Miete oder Leasing ist der Mietkäufer hier der wirtschaftliche Eigentümer. Das kann wichtig sein bei öffentlichen Förderprogrammen, Investitionszulagen oder Sonderabschreibungen. Mietkauf ist dann eine echte Alternative.

  • Das Wirtschaftsgut wird beim Mietkäufer im Anlagevermögen aktiviert und abgeschrieben.
  • Der Mietkäufer hat eine relativ freie Gestaltung der Vertragslaufzeit.
  • Die Umsatzsteuer wird in voller Höhe (Gerechnet auf die Summe aller Mietkaufraten) bei Vertragsbeginn fällig und wird als Vorsteuer geltend gemacht.
  • Neben der Abschreibung kann auch der Zinsaufwand als Betriebskosten geltend gemacht werden.
  • Mietkauf ist ideal um sog. Ansparabschreibungen juristisch wie steuerrechtlich einwandfrei aufzulösen.
  • Die Konditionen sind über die gesamte Laufzeit fest und bieten eine klare Kalkulationsgrundlage.
  • Mit Zahlung der letzten Mietkaufrate wird der Mietkäufer automatisch auch zivilrechtlicher Eigentümer.