Mietkauf
Anders als bei Miete oder Leasing ist der Mietkäufer hier der wirtschaftliche Eigentümer. Das kann wichtig sein bei öffentlichen Förderprogrammen, Investitionszulagen oder Sonderabschreibungen. Mietkauf ist dann eine echte Alternative.
- Das Wirtschaftsgut wird beim Mietkäufer im Anlagevermögen aktiviert und abgeschrieben.
- Der Mietkäufer hat eine relativ freie Gestaltung der Vertragslaufzeit.
- Die Umsatzsteuer wird in voller Höhe (Gerechnet auf die Summe aller Mietkaufraten) bei Vertragsbeginn fällig und wird als Vorsteuer geltend gemacht.
- Neben der Abschreibung kann auch der Zinsaufwand als Betriebskosten geltend gemacht werden.
- Mietkauf ist ideal um sog. Ansparabschreibungen juristisch wie steuerrechtlich einwandfrei aufzulösen.
- Die Konditionen sind über die gesamte Laufzeit fest und bieten eine klare Kalkulationsgrundlage.
- Mit Zahlung der letzten Mietkaufrate wird der Mietkäufer automatisch auch zivilrechtlicher Eigentümer.


